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Stellungnahme zur Einstellung des Verfahrens

27.4.2024

Der Evangelische Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein hat zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter im Kirchenkreis eingestellt hat. Die genaue Begründung für dieses Verfahrensergebnis liegt dem Kirchenkreis derzeit noch nicht vor. Er wird sich umgehend darüber informieren lassen.

Unabhängig vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens hatte die Leitung der Evangelischen Kirche von Westfalen Experten mit der externen und kirchenunabhängigen Aufarbeitung beauftragt. Die beauftragte Kanzlei wird, wie angekündigt, nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens mit ihrer Untersuchung und damit mit der Aufarbeitung beginnen. Dabei werden auch Sachverhalte in den Blick genommen, die im strafrechtlichen Sinne nicht oder nicht mehr justiziabel sind. Der Kirchenkreis sichert zu, die Aufarbeitung in vollem Umfang zu unterstützen.

Der Kirchenkreis nimmt die Aussagen der Betroffenen sehr ernst und sieht keine Veranlassung, an diesen zu zweifeln. Betroffene und ihre Perspektiven bleiben fest im Blick. Der Kirchenkreis verurteilt ausdrücklich, wenn die Würde einer Person durch jegliches übergriffiges Verhalten wie zum Beispiel sexualisierte Gewalt verletzt wird. Deshalb setzt sich der Kirchenkreis seit Jahren intensiv mit seiner umfassenden Präventionsarbeit zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt ein.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema sexualisierte Gewalt sind hier zu finden.

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